Allgemeine Geschäftsbedingungen für unbefristete Unterrichtsverträge

Umfang

Der Vertrag läuft grundsätzlich unbefristet. Die zwölf monatlichen Zahlungen ergeben einen Jahresbeitrag.

 

 

Abrechnung

Die Abrechnung der Unterrichtsgebühren erfolgt per Überweisung.

Die Beitragszahlungen müssen laut Vereinbarung pünktlich zum Monatsersten erfolgen, und zwar im Voraus für den laufenden Monat. Bei Verspätungen behält sich das Musikstudio Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen vor. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten für Vertrag, Unterschrift und Zahlung haftend.

Die Monatsbeiträge werden über das ganze Jahr bezahlt.

 

 

Kündigung

Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit kündbar, und zwar mit vierwöchiger Frist zum Monatsende. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

Ersatzstundenregelung

Bei Ausfall des Lehrers wird dem Schüler ein Vorschlag für eine Nachholstunde unterbreitet. Bei Absage des Schülers verfällt die betreffende Unterrichtsstunde.

 

 

Ferien

In den gesetzlichen Schulferien, sowie Rosenmontag und Veilchendienstag findet kein Unterricht statt. Das gleiche gilt für gesetzliche Feiertage.

 

 

 

Unterrichtsinhalte

Die Unterrichtsziele und Inhalte werden bei einem unverbindlichen Vorgespräch abgesprochen. Sie sind jedoch nicht verbindlich und können jederzeit abgeändert oder ergänzt werden. Lehrmittel wie leere Notenblätter, leere Tabulaturen, u.ä. werden von der Musikschule zur Verfügung gestellt. MC's, Disketten, DATCassetten, Minidisks, CD's u.ä., die als Unterrichtsmittel genutzt werden, werden von der Musikschule zum Einkaufspreis berechnet. Hierzu bedarf es einer gesonderten Absprache.

 

 

Lehrmittel

Sämtliche Notenwerke können sich die Schüler entweder selber beschaffen oder die Musikschule bestellt diese für die Schüler kostenpflichtig (zum Einkaufspreis). Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung etc. dieser Lehrmittel bedarf immer der ausdrücklichen Genehmigung der Musikschule. Die Lehrmittel sind urheberrechtlich geschützt. Es gibt keine mündlichen Nebenabsprachen. Eine Vertragsänderung bedarf der Schriftform.